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Eine lebendige Demokratie in Bremen setzt vielfältige Mitsprache-, Mitentscheidungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen voraus. Die Grünen als Bürgerrechtspartei wollen den Menschen im Land Bremen mehr Rechte, mehr unmittelbaren Einfluss sowie eigene Initiativ- und Gestaltungschancen ermöglichen. Viele Menschen wollen sich stärker beteiligen und Einfluss ausüben. Das fördert eine lebendige Demokratie. Wir Grünen sind überzeugt: Je mehr Menschen sich bei Entscheidungen einbringen, desto höher ist die Chance für gute Ergebnisse in der Sache. Zugleich werden sie von mehr Menschen gemeinsam getragen und akzeptiert. Mit grüner Regierungsbeteiligung hat Bremen Volksabstimmungen erleichtert, das Wahlrecht ausgeweitet, die Beiräte gestärkt und die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement verbessert. Dazu gehören bessere Informationsmöglichkeiten gegenüber der Verwaltung ebenso wie mehr Transparenz von Politik und Behörden. Jetzt geht es darum, die Bürgerbeteiligung auf allen Ebenen weiterzuentwickeln.
![Unterschriften für neues Wahlrecht [Quelle: Eigenes Bild] Unterschriften für neues Wahlrecht [Quelle: Eigenes Bild]](../../../media/69/69534.unterschriften_fuer_neues_wahlrecht_quel.jpg)
Fortan soll Bürgerbeteilgung ein Planungsgrundsatz sein. Bei allen Planungsvorhaben soll verbindlich geprüft werden, ob und in welcher Form die Beteiligung der BürgerInnen stattfinden kann - sowohl auf Ebene der Stadtteile als auch der gesamten Stadt. Außerdem wollen wir Beteiligungsverfahren wie z.B. moderierte Adhoc-Beteiligungsverfahren, Bürgerpanels, Zukunftskonferenzen oder auch Planungszellen erproben, um die aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Menschen zu verbessern. Bei vielen Entscheidungen müssen partikulare Interessen und Gemeinwohlinteressen abgewogen werden. Durch professionell moderierte Mediationsverfahren wie Runde Tische wollen wir konstruktive Konfliktlösungen erreichen.
Wir werden die Hürden für den Bürgerantrag senken. Das Quorum der dafür nötigen Unterschriften soll künftig deutlich weniger als zwei Prozent aller Wahlberechtigten betragen.
Die direkte Einflussnahme der Bremerinnen und Bremer auf die Politik wird auch durch Volksabstimmungen verstärkt. Mit unserer Reform des entsprechenden Gesetzes gehört Bremen jetzt in die Spitzengruppe der Bundesländer mit den bürgerfreundlichsten Verfahren. Volksbegehren und Volksabstimmungen haben wir deutlich erleichtert. Die Hürden wollen wir in dieser Legislaturperiode weiter senken, z.B. soll die elektronische Sammlung von Unterschriften zukässig werden. Im Bundesrat werden wir uns für die Einführung von bundesweiten Volksbegehren und -entscheiden einsetzen.
Das wichtigste demokratische Recht ist das Wahlrecht. Die Grünen setzen sich dafür ein, dass möglichst viele in Bremen lebende Menschen dieses Recht ausüben können. Bremen lässt als erstes Bundesland Jugendliche ab 16 Jahren den Landtag mit wählen. Das gehört zur Generationengerechtigkeit, schließlich sind Jugendliche am längsten von heutigen Entscheidungen der Politik betroffen. Deshalb sollen sie ihre Interessen geltend machen können. Wir wollen zudem das Wahlrecht von in Bremen lebenden EU-BürgerInnen und Menschen aus Drittstaaten ausweiten. EU-BürgerInnen sollen neben den Beiräten und der Stadtbürgerschaft auch den Landtag wählen dürfen. Wer nicht aus der EU stammt, soll das kommunale Wahlrecht erhalten. Denn dauerhaft hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund sollen nicht länger Bürger zweiter Klasse sein, schließlich zahlen sie auch Steuern und Beiträge. Die Beteiligung trägt zur Identifikation mit Bremen und gelingenden Integration bei. Wir werden eine verfassungsrechtliche Klärung anstoßen, um das Kommunalwahlrecht für langjährig hier lebende Menschen ohne EU-Staatsbürgerschaft und das Landtagswahlrecht für EU-BürgerInnen zu erreichen.
Das Parlament ist nach unserem Demokratieverständnis untrennbar mit Transparenz verbunden. Die Ausschüsse der Bremischen Bürgerschaft und Deputationen tagen daher inzwischen grundsätzlich öffentlich. Die Bürgerinnen und Bürger können so die politische Entscheidungsfindung auf allen Stufen der parlamentarischen Arbeit direkt und ungefiltert nachvollziehen.
Zudem können sich die Menschen mit dem Bremer Informationsregister sehr umfassend informieren. Mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz haben sie das Recht auf Auskünfte von Verwaltungen. Das Gesetz sieht u.a. die Veröffentlichungspflicht für zahlreiche Dokumente wie Senatsbeschlüsse, Vorlagen, Gutachten oder auch Verordnungen vor.
