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Eine lebendige Demokratie in Bremen setzt vielfältige Mitsprache- und Mitentscheidungsmöglichkeiten der BürgerInnen voraus. Die Grünen als Bürgerrechtspartei wollen den Menschen im Land Bremen mehr Rechte, mehr unmittelbaren Einfluss sowie eigene Initiativ- und Gestaltungschancen ermöglichen. Mit grüner Regierungsbeteiligung erleichtert Bremen Volksabstimmungen, weitet das Wahlrecht aus und stärkt die Beiräte. Wir verbessern auch die Bedingungen für bürgerschaftliches Engagement. Dazu gehören bessere Informationsmöglichkeiten gegenüber der Verwaltung ebenso wie mehr Transparenz von Politik und Behörden. Der Anfang ist gemacht: vom Informationsfreiheitsgesetz bis zu öffentlich tagenden Ausschüssen und Deputationen.
![Unterschriften für neues Wahlrecht [Quelle: Eigenes Bild] Unterschriften für neues Wahlrecht [Quelle: Eigenes Bild]](../../../media/69/69534.unterschriften_fuer_neues_wahlrecht_quel.jpg)
Die direkte Einflussnahme der Bremerinnen und Bremer auf die Politik wird auch durch mehr Volksabstimmungen verstärkt. Mit unserer Reform des entsprechenden Gesetzes gehört Bremen jetzt in die Spitzengruppe der Bundesländer mit den bürgerfreundlichsten Verfahren. Volksbegehren und Volksabstimmungen haben wir deutlich erleichtert. InitiatorInnen von Volksbegehren benötigen nun nur noch die Unterstützung von 5 statt 10 Prozent aller Wahlberechtigten. Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, reicht es fortan, wenn die Mehrheit der Abstimmenden insgesamt 20 statt bisher 25 Prozent aller Wahlberechtigten entspricht. Bei finanzwirksamen Entscheidungen räumen wir einen größeren Spielraum ein. Um die Beteiligung zu erhöhen, können Volksentscheide zeitgleich mit regulären Wahlterminen stattfinden.
Das wichtigste demokratische Recht ist das Wahlrecht. Die Grünen setzen sich dafür ein, dass möglichst viele in Bremen lebende Menschen dieses Recht ausüben können. Bremen lässt als erstes Bundesland Jugendliche ab 16 Jahren den Landtag mit wählen. Das gehört zur Generationengerechtigkeit, schließlich sind Jugendliche am längsten von heutigen Entscheidungen der Politik betroffen. Deshalb sollen sie ihre Interessen geltend machen können. Zugleich kann das dazu beitragen, die Distanz junger Menschen gegenüber der Politik zu verringern. Wir wollen zudem das Wahlrecht von in Bremen lebenden EU-BürgerInnen und Menschen aus Drittstaaten ausweiten. Für die nötige Grundgesetzänderung setzt sich Bremen im Bundesrat ein. EU-BürgerInnen sollen neben den Beiräten und der Stadtbürgerschaft auch den Landtag wählen dürfen. Wer nicht aus der EU stammt, soll das kommunale Wahlrecht erhalten. Denn dauerhaft hier lebende Menschen mit Migrationshintergrund sollen nicht länger Bürger zweiter Klasse sein, schließlich zahlen sie auch Steuern und Beiträge. Die Beteiligung trägt zur Identifikation mit Bremen und gelingenden Integration bei.
Die Wiedereinführung der 5-Prozent-Hürde bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung ist vom Tisch. Die Bedenken der Grünen sind inzwischen vom Staatsgerichtshof bestätigt worden.
Das Parlament ist nach unserem Demokratieverständnis untrennbar mit Transparenz verbunden. Die Ausschüsse der Bremischen Bürgerschaft und Deputationen tagen daher inzwischen grundsätzlich öffentlich. Die Bürgerinnen und Bürger können so die politische Entscheidungsfindung auf allen Stufen der parlamentarischen Arbeit direkt und ungefiltert nachvollziehen.
Zudem können sich die Menschen jetzt mit dem Bremer Informationsregister sehr umfassend informieren. Mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz haben sie das Recht auf Auskünfte von Verwaltungen. Das Gesetz sieht u.a. die Veröffentlichungspflicht für zahlreiche Dokumente wie Senatsbeschlüsse, Vorlagen, Gutachten oder auch Verordnungen vor.
Wir Grünen wollen auch jenseits von Wahlen, direkter Demokratie und Stadtteilinstitutionen künftig die Planungsprozesse oder auch Budgetfragen für die aktive Mitwirkung der BürgerInnen öffnen.
