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Interview

2. September 2011

Grüne wollen Ombudspersonen an Bremer Hochschulen

Studierende im Hörsaal [Quelle: ©iStockphoto.com/lisapics]
   
Die Hochschulen im Land Bremen sollen nach den Vorstellungen der Grünen spezielle Ansprechpersonen für Kritik oder Verbesserungsvorschläge von Studierenden berufen. Die Funktion dieser Ombudspersonen erläutert Silvia Schön, wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, im Interview.

Die Grünen wollen sogenannte Ombudspersonen an den Hochschulen einsetzen. Warum?
Wir hören immer wieder von Studierenden, dass sie Probleme haben, etwa weil die Korrektur von Klausuren und Abschlussarbeiten zu lange dauert, weil Sprechstunden ausfallen oder weil sie sich von Prüferinnen oder Prüfern ungerecht behandelt fühlen. Viele wehren sich nicht gegen diese Missstände, weil sie Benachteiligungen fürchten. Aus Sicht der Grünen kann eine neutrale Ansprechperson eine Hilfe sein, die sich um die Anliegen der Studierenden kümmert. In vielen nordeuropäischen und US-amerikanischen Universitäten sind Ombudspersonen übrigens schon seit längerer Zeit erfolgreich tätig. In Deutschland hat die Goethe-Uni in Frankfurt am Main eine Anlaufstelle für Studierende eingerichtet.

Wer wählt die Ansprechperson aus und wo soll die Stelle innerhalb der jeweiligen Hochschule angesiedelt werden?
Silvia SchönStudierende an den Bremer Hochschulen sollen die Ombudsperson vorschlagen. Diese wird dann aus dem Kreis der Hochschullehrenden berufen. Die Stelle soll in der jeweiligen Hochschulleitung angesiedelt werden. Das soll dazu beitragen, Probleme zwischen Studierenden und Lehrenden auf kurzem Wege zu lösen. Wichtig ist, dass Lösungen in beiderseitigem Einverständnis gefunden werden. Die Ansprechperson soll übrigens auch für den akademischen Nachwuchs und Doktorandinnen und Doktoranden zuständig sein. Die haben häufig ähnliche Probleme wie die Studierenden.  

Müssen die Studierenden bei Kritik immer persönlich vorstellig werden?
Die Angst davor, bei Beschwerden benachteiligt zu werden, ist groß. Deshalb sollen Studierende die Möglichkeit erhalten, Kritik auch anonym zukommen zu lassen. Wichtig ist hier die Neutralität und Vertrauenswürdigkeit der Ombudsperson.

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