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Interview

25. August 2011

Urteil des Staatsgerichtshofes: "Ohrfeige für CDU und FDP"

Justitia [Quelle: ©iStockphoto.com/Freder]
   
Der Bremer Haushalt 2011 ist verfassungskonform. Das hat der Staatsgerichtshof nun geurteilt. Die von der CDU und der FDP eingebrachte Klage ist damit gescheitert. Zur Bedeutung des Urteils äußert sich Hermann Kuhn, finanzpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, im Interview.

Warum hatten CDU und FDP gegen den Haushalt geklagt?
CDU und FDP hatten im April gegen den Landeshaushalt 2011 geklagt, weil die traditionelle Neuverschuldungsgrenze überschritten wird. In der Regel darf die Kreditaufnahme die Investitionen nicht übersteigen. Bremen muss das Geld aber aufnehmen, um die staatlichen Aufgaben erfüllen zu können. Das wussten natürlich auch CDU und FDP. Es ging ihnen allein um ein wenig Wind im Wahlkampf. Genützt hat es ihnen nicht.

Hermann KuhnWas genau besagt das Urteil?
Der Staatsgerichtshof hat entschieden, dass der Haushalt 2011 verfassungskonform ist. Denn das Land Bremen befindet sich in einer extremen Haushaltsnotlage. Dieser ’ungeschriebene Ausnahmetatbestand’ erlaubt eine zusätzliche Kreditaufnahme zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben für einen begrenzten Zeitraum mit der klaren Perspektive eines schrittweisen Defizitabbaus. Der Konsolidierungsweg bis 2020 ist eine solche Perspektive. Und das Gericht hat uns bestätigt, dass der erste Schritt auf diesem Weg mit dem Haushalt  2011 erfolgreich gemacht wurde. Das Urteil des Gerichtes ist daher eine Ohrfeige für CDU und FDP.

Darf Bremen jetzt unbegrenzt neue Schulden machen?
Nein, ganz im Gegenteil! Zulässig ist das nur in den klar definierten Grenzen des mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungsweges. Jahr für Jahr müssen wir die Neuverschuldung abbauen. Das ist die klare Botschaft des Gerichtes. Damit ist der Kurs von Rot-Grün bestätigt, zu dem wir uns politisch wie gesetzlich verpflichtet haben.

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