Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

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Bericht

4. März 2011

Kompromiss oder Scheitern

Regelsatzverhandlungen mit zweifelhaftem Ausgang

Diskussion zu RegelsätzenDiskutierten über das Ergebnis der Regelsatzverhandlungen (v.l.): Christoph Wündrich, Karoline Linnert, Horst Frehe und Martin Lühr.Über das Ergebnis der Regelsatzverhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag diskutierten jüngst ExpertInnen auf Einladung der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

Das Ergebnis der Verhandlungen wird noch viel Kopfzerbrechen bereiten, so lautete das einmütige Fazit der Anwesenden. Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der grünen Bürgerschaftsfraktion, verurteilte vor allem, dass der Regelsatz, so wie er jetzt festgelegt wurde, nicht die Menschenwürde respektiert: „Willkürlich werden Ausgaben, die Menschen mit wenig Geld tatsächlich tätigen, aus der Berechnungsgrundlage herausgerechnet. Obwohl auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich festgestellt hat, dass neben der Sicherung der physischen Existenz auch soziale und kulturelle Teilhabe in gewissem Umfang ermöglicht werden müssen. Dies ist nach wie vor nicht gewährleistet – und deshalb sind die Grünen auch aus gutem Grund aus den Verhandlungen ausgestiegen!“ 

Martin Lühr, Berater der unabhängigen Beratungsstelle agab e.V., bestätigte die Einschätzung von Horst Frehe: „Entweder greift man auf die alte Berechnungsweise des Warenkorbes zurück oder die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird als Grundlage genommen – jetzt ist reiner Murks heraus gekommen. Wir werden auf jeden Fall solche Menschen unterstützen, die gegen diesen Regelsatz gerichtlich vorgehen wollen – auch bis zum Bundesverfassungsgericht!“ 

Bürgermeisterin und Finanzsenatorin Karoline Linnert, die neben Fritz Kuhn, Vorsitzender der grünen Bundestagsfraktion, das zweite grüne Mitglied in der Verhandlungskommission war, berichtete von den Schwierigkeiten und Regelsatzverhandlungen mit zweifelhaftem Ausgang den unterschiedlichen Interessen der Verhandelnden: „Sicherlich war es ein Fehler, die Verhandlungen mit den weiteren Themen Bildungs- und Teilhabe-Paket, Mindestlohn und Equal Pay (gleiche Bezahlung für Leiharbeit) zu überfrachten. Zwar sind diese auch wichtig, sie hätten aber nicht im Mittelpunkt stehen dürfen. Die Regelsätze gerieten dabei sehr schnell ins Hintertreffen – vor allem auch deshalb, weil Schwarz-Gelb sich völlig einig darin war, dass wegen der schwierigen Haushaltslage eine Erhöhung der Regelsätze nicht in Frage kommt. Die Haushaltslage allein kann aber niemals darüber entscheiden, wie wir Menschen in einer Notlage ein menschenwürdiges Leben sichern.“   

Christoph Wündrich, Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, bezweifelte, dass sich das höchste deutsche Gericht nochmals ausführlich mit der Frage der Regelsätze befassen werde: „In seinem wegweisenden Urteil vom Februar 2011 hat das Bundesverfassungsgericht sehr viele grundsätzliche Fragen behandelt und dem Gesetzgeber Leitlinien mit auf den Weg gegeben. Diese Vorgaben sind bei den jetzt anstehenden Gesetzesänderungen zu berücksichtigen. Nochmals wird das Bundesverfassungsgericht keine so ausführlichen Stellungnahme abgeben.“ Leider – so bedauerten alle Diskutierenden – erarbeite der Vermittlungsausschuss zumeist Ergebnisse, die mehr von politischem als von juristischem Sachverstand bestimmt werden – ähnlich wie beim Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) im Jahr 2005. Wündrich sieht viele Probleme im alten Gesetz noch nicht gelöst, und in weiteren Einzelfragen erwartet er zusätzliche Probleme, die auf die Verwaltung zukommen. Viele dieser Fragen müssen dann vermutlich – und zwar noch mehr als bisher – von den Gerichten geklärt und entschieden werden. 

Auch aus dem Publikum wurden weitere Hinweise auf zu erwartende Probleme gegeben, seien es die jetzt möglichen Satzungen zur Pauschalierung von Unterkunftskosten oder die geplante Änderung, dass bei falscher Berechnung der Grundsicherungsleistungen künftig die vorenthaltene Leistung rückwirkend nur noch für ein Jahr (und nicht mehr für die letzten 4 Jahre) gezahlt wird.

Zur Frage der Umsetzung der neuen Gesetze sowie zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in Bremen konnten die VertreterInnen des Sozialressorts noch keine konkreten Angaben machen. Wenn die Vorstellungen hierzu konkreter geworden sind, wird die grüne Fraktion eine weitere Veranstaltung machen.

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