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Träger von Projekten, die sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren, müssen seit neuem eine „Extremismus-Klausel“ unterzeichnen. Das verlangt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Klausel verpflichtet Initiativen bei Anträgen auf Fördermitteln, auch alle ihre Partner auf extremistische Strukturen zu überprüfen. Im Interview erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Bürgerschaftsfraktion, warum die Grünen gegen die Klausel sind.
Warum hat Bundesministerin Kristina Schröder die sogenannte Demokratieerklärung eingeführt?
Mit Unterzeichnung der Demokratieerklärung sollen sich alle Projektträger zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die Erklärung ist zwingende Voraussetzung, um Fördergelder für ein Projekt aus dem Programm „Toleranz Fördern – Kompetenz stärken“ des Schröder-Ministeriums zu erhalten. Nach Angaben der Regierung werden bereits gezahlte Fördergelder zurückgefordert, wenn der Projektträger gegen die Erklärung verstößt oder mit einem Partner zusammenarbeitet, der gegen diese Erklärung verstößt.
Welche Auswirkungen befürchten die Grünen durch die Klausel auf die Arbeit von Projekten gegen Rechtsextremismus?
Die Projektträger bekennen sich jetzt ja auch schon ohne Wenn und Aber zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Förderung der Demokratie ist schließlich das Motiv ihrer Arbeit. Wenn ich nun hierzu eine Erklärung abgeben muss, zeigt dies, wie wenig Vertrauen das Ministerium offensichtlich diesen Institutionen entgegen bringt. Aber neben dem eigenen Bekenntnis zum Grundgesetz sollen die Träger auch zusätzlich alle potenziellen Partner daraufhin überprüfen, ob sie auf der Grundlage der Verfassung arbeiten. Das gesamte Verfahren ist rechtlich schwammig und führt praktisch zu einer Atmosphäre des Misstrauens und zu Bürokratieaufbau. Wenn die Träger jetzt Akten über ReferentInnen und Projektpartner anlegen sollen, werden Ressourcen weiter verknappt. Sollen jetzt ReferentInnen bespitzelt werden? Die notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus werden so unnötig erschwert. Wir Grünen wollen jetzt vom Senat wissen, welche Auswirkungen die Klausel im Einzelnen auf die Arbeit von Projekten hier im Land Bremen hat.
Welche Instanz entscheidet darüber, wer extrem ist?
In Deutschland gibt es Organisationen, die erlaubt sind, und solche, die verfassungswidrig und damit verboten sind.Ob eine Organisation verfassungswidrig ist, kann nur juristisch entschieden werden. Aber wer legt fest, was „extrem“ ist?Sollen die Träger das selbst entscheiden? Oder sollen Initiativen in einer Art Regelabfrage ihre Partner an den Verfassungsschutz melden und überprüfen lassen? Das würde die Landesämter für Verfassungsschutz vor unlösbare Aufgaben stellen. Hier wird deutlich, wie wenig durchdacht die Einführung der Extremismus-Klausel ist. Darüber hinaus lehnen wir Grünen eine Gleichsetzung von Links- und Rechtsextremismus ab. Weder die Ideologie noch die reale Bedrohungslage sind vergleichbar.