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Fragenkatalog der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zum Einsatz der Polizei Bremen rund um das Bundesligaspiel Werder Bremen – Eintracht Frankfurt am 29.11.2008
Anm. d. Verf.: Die Fragen wurden in der Sitzung mündlich beantwortet und so gut es ging von uns mitgeschrieben.
1. Wie viele Personen wurden durch die Polizei Bremen im Rahmen des Bundesligaspiels Werder Bremen – Eintracht Frankfurt in Gewahrsam genommen?
204 Personen am Ende der Eskalation, darunter 61 Personen, die in der Datei „Gewalttäter im Sport“ geführt werden.
2. Befanden sich unter den in Gewahrsam genommenen Personen auch Gewalttäter der Kategorien „B“ und „C“ und wenn ja, in welcher Anzahl?
Unter der Gruppe befanden sich insgesamt 180 Personen der Kategorie B und 30 der Kategorie C.
3. Welche und wie viele Waffen bzw. gefährlichen Gegenstände wurden bei den in Gewahrsam genommenen Personen durch die Polizei Bremen sichergestellt?
Bei den Personen wurden keine Waffen gefunden. Dies ist nicht atypisch, da Konflikte mit Schlägen und Tritten, aber nicht mit Waffen ausgetragen werden. Auf dem Platz wurden nach der Ingewahrsamnahme u.a. mehrere Böller und Pyrotechnik gefunden.
4. Welche Gründe veranlassten die Polizei Bremen zu diesen Gewahrsamnahmen?
Nachdem die Fans bereits sehr früh angereist waren (9.30 h), stiegen sie aus den Bussen im Bereich Osterdeich Sielwall aus und liefen gemeinsam drei bekannte Treffpunkte der Bremer Ultra-Fan-Szene im Viertel ab. Dabei beschimpften, schubsten und bespuckten sie immer wieder die begleitenden BeamtInnen und traten gegen parkende oder haltende PKW. Aus der Gruppe heraus wurde ein sog. „Polen-Böller“ gezündet (deutlich lauter als die hier handelsüblichen Exemplare). Von den Frankfurter Anhängern ging eine sehr hohe Aggression aus. Nach Rücksprache mit den szenekundigen BeamtInnen der Polizei Frankfurt bestätigten diese, dass es sich bei der Gruppe um „die Richtigen“ bzw. ein gefährliches „Problemklientel“ handeln würde. Der Einsatzleiter entschied dann gegen 10 h die Ingewahrsamnahme der gesamten Gruppe zum Schutz der Bevölkerung. Auch diese Entscheidung erfolgte nach Rücksprache mit den szenekundigen BeamtInnen der Polizei Frankfurt.
5. Welche anderen polizeitaktischen Mittel zur Verhinderung von Gefahren hätte die Polizei Bremen gehabt und welche Gründe sprachen dagegen, diese (evtl. milderen) Mittel anzuwenden?
Die Begleitung der Fans in den Gästebereich des Weserstadions wurde erwogen. Dies war allerdings nicht möglich, da im Stadion noch kein Sicherheitsdienst vor Ort war und noch diverse Wirtschaftsverkehre (Anlieferung etc.) im Stadion liefen. I.Ü. hätte man auch dort mit weiteren Auseinandersetzungen rechnen müssen.
6. Welche Personen entscheiden über die zu treffenden Maßnahmen und in welcher Form ist der Senator für Inneres darin eingebunden?
Die Entscheidung trifft der Einsatzleiter nach Rücksprache u.a. mit dem Direktionsleiter für Sonderlagen. Der Senator für Inneres ist nicht eingebunden.
7. Wurde die Zulässigkeit und Fortdauer der Ingewahrsamnahme durch ein Gericht bestätigt?
Der diensthabende Richter wurde umgehend nach der Entscheidung zur Ingewahrsamnahme informiert und das weitere Vorgehen abgesprochen.
8. Wenn ja, wo wurde die nach § 5 Abs. 1 FrhEntzG iVm. § 16 Abs. 1 BremPolG mündliche Anhörung in welcher Form vorgenommen?
Der diensthabende Richter verzichtete auf eine Vorführung, da zum Zeitpunkt des Vorführungsbeginns das Ende der Ingewahrsamnahme absehbar war. Die Feststellung der Personalien dauerte bis ca. 16 / 16.30. Eine Entlassung war zu Spielende gegen 17.15 h vorgesehen.
9. Wo wurden die in Gewahrsam genommenen Personen eingesperrt?
Die betreffenden Personen wurden auf das Revier Schwachhausen und das Polizeigewahrsam im Polizeipräsidium in der Vahr verteilt.
10. Stimmen die Aussagen von Betroffenen, dass auch ein Polizeibus als „Ersatzraum“ hiefür genutzt wurde?
Die Polizei Bremen war logistisch nicht in der Lage eine solch große Menschenmasse auf einmal abzutransportieren und in die Zellen zu führen. Zum Transport wurde auch ein alter Polizeibus genutzt, in dem die Personen länger warten mussten, bis die entsprechenden Räumlichkeiten im PGW zur Verfügung standen.
11. Treffen die Aussagen von Betroffenen zu, dass sowohl Einzel- auch aus Großraumzellen mit mehr als der dafür vorgesehenen Personenzahl belegt wurden?
Für die 204 Personen standen 184 Haftplätze zur Verfügung. Es erfolgte insgesamt eine Überbelegung mit 20 Personen. Die Eröffnung eines weiteren Verwahrungsortes war personell schwierig darstellbar und aufgrund der kurzen Dauer der Verwahrung auch nicht realisierbar.
12. Wie lange wurden die Betroffenen in Gewahrsam genommen?
Im Maximalfall von 10 h – 17.15 h.
13. In welcher Anzahl und welcher Form wurden Minderjährige in Gewahrsam genommen und wie lange war deren Verweildauer im Polizeigewahrsam?
28 Minderjährige wurden direkt nach Feststellung der Personalien aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
14. Wie viele Anzeigen gegen die in Gewahrsam genommenen Personen wurden aufgrund welcher Straftatbestände erstattet?
Insgesamt wurden 4 Strafanzeigen (Raub sowie Körperverletzung) getätigt. Der Polizeipräsident wertete dies als positives Zeichen, da präventiv erfolgreich gearbeitet wurde.
15. Zu welchen Vorfällen ist es im direkten Stadionbereich gekommen?
Im Stadion erfolgten von rund 70 – 100 Personen Angriffe auf das Ordnungspersonal sowie Polizeikräfte. Außerdem wurden vom Stadionring Zuschauer, die sich auf dem Weg zur Westkurve oder Südtribüne befanden, beworfen. Neben Feuerzeugen, mit Urin gefüllten Plastikbechern wurde auch ein Metallmülleimer geworfen.
Vermittlungsversuche der Polizei (Polizei zieht sich zurück, dafür herrscht Ruhe) wurden zwar angenommen, aber nicht eingehalten.
Nach Spielende wurden zur Sicherheit alle Bremer Fans aus der Westkurve sowie Südtribüne hinter dem Stadion (Stadionbad) geleitet, damit diese nicht erneut Ziel von Angriffen werden würden. Für die Frankfurter Anhänger wurde eine Ausgangssperre aus dem Gästeblock bis 15 Minuten nach Spielende verhängt. Danach wurden zuerst die Fans aus dem Sitzplatzbereich des Gästeblocks (Oberrang) und danach alle anderen Fans aus dem Stadion gelassen und direkt unter starkem Personaleinsatz zu den Bussen begleitet.
16. Wurde der Einsatz der Polizei Bremen durch ein Filmteam begleitet?
Ja.
17. Wenn ja, in wessen Auftrag handelte dieses Filmteam und welche Art von Beitrag sollte erstellt werden?
Im Auftrag des Privatsenders Sat 1 sollte eine Dokumentation über die Arbeit der Polizei bei Fußballspielen gedreht werden.
18. War die Begleitung der Polizeiarbeit durch ein Filmteam genehmigt und wenn ja, welche Stelle genehmigt derlei Aufnahmen?
Die Begleitung wurde durch den Polizeipräsidenten genehmigt. Die Presseabteilung der Polizei gestattet dies nur unter Auflagen (u.a. ausreichender Abstand zur „ersten Reihe“).
19. Auf Fotos im Internet wird gezeigt, dass der Einsatzleiter von einer Kamera während eines Telefonats mit einem Abstand von maximal einem halben Meter gefilmt wurde. Wie stellt die Polizei Bremen sicher, dass ermittlungstaktische Hintergrundinfos bzw. persönliche Informationen nicht an die Öffentlichkeit dringen?
Alle relevanten Entscheidungen wurden ohne Begleitung des Filmteams getroffen.
Björn Fecker
MdBB