Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

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Bericht

28. November 2008

"Wir sind Bremer, wir wollen mitbestimmen"

Kommunales Wahlrecht für alle ImmigrantInnen

Bei den Beirats- und Stadtbürgerschaftswahlen sitzen lange hier lebende AusländerInnen größtenteils nur auf der Zuschauertribüne. Denn wer nicht aus der EU stammt, darf daran nicht teilnehmen. Nun haben BremerInnen aus aller Welt bei einer Podiumsdiskussion der Grünen auf den Stühlen im Plenarsaal der Bürgerschaft Platz genommen. Welche Abgeordneten dort Politik machen, sollen sie nach dem Willen der rot-grünen Koalition künftig mitbestimmen. Begründung: Das fördert die Integration und sorgt für die Gleichbehandlung von EU-Bürgern sowie Drittstaatsangehörige.

Rahmi Tuncer

In Bremen leben derzeit laut Bevölkerungsstatistik 150.000 Menschen mit Migrationshintergrund, 50.000 davon kommen aus Drittstaaten. Sie zahlen zwar Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, aber das kommunale Wahlrecht ist ihnen bislang verwehrt. "Wir wollen nicht mehr zusehen. Wir wollen nicht mehr Bürger zweiter Klasse sein. Wir sind Bremer, wir wollen mitbestimmen", betonte Rahmi Tuncer. Der Vorsitzende des Anatolischen Bildungsvereins Hemelingen meint, dass es ohne Wahlrecht keine echte Integration geben könne.

Zahra Mohammadzadeh

Eine Ansicht, die Zahra Mohammadzadeh teilt. "Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller MigrantInnen mit ihrer Heimatstadt und damit letztlich für eine gelingende Integration ist das kommunale Wahlrecht förderlich, da es die demokratische Teilhabe und Mitwirkung zum Beispiel bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht. Das stärkt den bürgerschaftlichen Gemeinsinn. Diese Menschen zahlen ja genauso Steuern und Abgaben. Warum sollten sie dann nicht auch mit abstimmen?", so die integrationspolitische Sprecherin der Grünen.

Prof. Klaus Sieveking

Um das kommunale Wahlrecht für alle ImmigrantInnen zu ermöglichen, ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Denn bisher ist das Wahlrecht an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt. Ausnahmen gelten nur für EU-BürgerInnen, die im Gegensatz zu hier lebenden Menschen aus Drittstaaten schon heute die Beiräte und Stadtbürgerschaft wählen dürfen. Professor Klaus Sieveking von der Uni Bremen plädiert deshalb für eine Grundgesetzänderung, um für alle AusländerInnen das Gebot der Gleichbehandlung einzulösen. "Davon, dass dabei alle vor Ort lebenden Einwohner unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ein Wörtchen mitzureden haben, lebt unsere demokratieorientierte Gesellschaft", sagte der Professor für Öffentliches Recht.

Wahlrecht für alle Immigranten

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Urteilen von 1990 das kommunale Wahlrecht für AusländerInnen noch als unvereinbar mit dem Grundgesetz bewertet. Die Hauptbegründung war, dass mit der Übernahme der deutschen Staatsbürgerschaft das Wahlrecht gewährleistet sei. "Das löst aber nicht das grundsätzliche Problem. Im Vergleich zu 1990 ist die Einbürgerungszahl heute nämlich sehr niedrig. Das Staatsangehörigkeitsrecht wurde verschärft. Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder demokratischen Verfassung, so auch unseres Grundgesetzes. Viele demokratische Länder haben in ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der Staatsangehörigkeit der BürgerInnen abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften Lebensmittelpunkt der Menschen", erläuterte Zahra Mohammadzadeh.

Tatjana Meijvogel-Volk

So haben skandinavische Länder, Irland und die Niederlande das aktive und passive Kommunalwahlrecht schon längst auf alle dort wohnenden AusländerInnen ausgedehnt. In den Niederlanden erhalten AusländerInnen dieses Recht beispielsweise nach fünf Jahren regulärem Aufenthalt, berichtete Tatjana Meijvogel-Volk vom Amsterdamer Institut für Öffentlichkeit und Politik. Das sei auch in der Diskussion um die niederländische Integrationspolitik nach dem tödlichen Attentat auf den Filmemacher und Islamkritiker Theo van Gogh nie in Frage gestellt worden. "Das niederländische Wahlrecht ist keine Belohnung, sondern eine Notwendigkeit, um die Gesellschaft zu gestalten", bekräftigte Tatjana Meijvogel-Volk.

Hermann Kuhn

Hermann Kuhn, Vertreter der Grünen im nichtständigen Wahlrechtsausschuss, motivierte die anwesenden MigrantInnen, bei ihrer Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht am Ball zu bleiben. "Dabei werden wir sie unterstützen. Die meisten MigrantInnen leben über 20 Jahre hier. Sie wollen sich nicht mehr abschotten, sondern beteiligen", so der Bürgerschaftsabgeordnete. Es sei im gegenseitigen Interesse an der Zeit, EinwanderInnen auch politisch enger an Deutschland und seine Demokratie heranzubringen. "Wir müssen das Grundgesetz ändern und damit auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen reagieren. In der EU gibt es längst den Konsens, dass die politische Teilhabe von dauerhaft hier lebenden AusländerInnen ein Bürgerrecht ist. Wir Grünen nehmen den Auftrag wahr, uns bei der anstehenden Befassung im Wahlrechtsausschuss dafür einzusetzen, dass alle in Bremen lebenden Menschen das kommunale Wahlrecht erhalten", unterstrich Hermann Kuhn.

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