Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

Springe direkt zu: ContentbereichHauptnavigationSuche


neues Homepage-LogoHeader

ServiceNavigation


Suche


Hauptnavigation


Sie sind hier:

 
  1. Startseite
  2. Presse 
  3. Berichte und Interviews 
  4.  Artikel

Interview

23. Juni 2008

Direkte Demokratie in Bremen stärken

Die Grünen wollen gemeinsam mit ihrer Koalitionspartnerin die Bremer Volksgesetzgebung erleichtern, damit die BürgerInnen ihren Einfluss auch zwischen den Wahlen besser nutzen können. Im zuständigen Ausschuss legt die Koalition nun einen Eckpunkte-Entwurf vor, mit dem die direkte Demokratie gestärkt werden soll. Darüber hat Björn Struß mit Hermann Kuhn, finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion und Ausschuss-Mitglied, gesprochen.

Hermann

Herr Kuhn, warum sind Volksbegehren so schwer zu realisieren und wie will die Koalition das erleichtern?

Volksbegehren sind schwierige, große Unternehmungen. Eine der zentralen Überlegungen bei der gegenwärtigen Reform ist, die notwendige UnterstützerInnenanzahl für ein Volksbegehren zu halbieren. Zurzeit müssen InitiatorInnen von Volksbegehren zunächst Unterschriften von 10 Prozent aller Wahlberechtigten sammeln, damit ein Volksentscheid über gewöhnliche Gesetze zugelassen wird. Das ist das sogenannte Beteiligungsquorum. Damit der Volksentscheid erfolgreich ist, müssen die InitiatorInnen die Mehrheit der Abstimmenden gewinnen, zugleich muss diese Mehrheit zurzeit 25 Prozent aller wahlberechtigten BremerInnen entsprechen. Das ist das sogenannte Zustimmungsquorum. Wir wollen das Beteiligungsquorum auf 5 Prozent halbieren und das Zustimmungsquorum auf 20 Prozent senken. Das wäre eine große Erleichterung. Im Ländervergleich gehört Bremen dann in die Gruppe jener Länder, die die geringsten Hürden für ein Volksbegehren haben. Eine weitere Vereinfachung ist es, dass künftig die Volksabstimmung zeitgleich mit anderen Wahlen stattfinden kann. Bislang gab es immer Probleme, die Menschen zum Extratermin für den Volksentscheid zu mobilisieren. Eine Verbindung mit anderen Wahlen, an denen die Bürger ohnehin zur Urne gehen, kann zu einer höheren Beteiligung führen. Außerdem schlagen wir vor, dass die InitiatorInnen die Unterschriften bei schlechtem Wetter in einigen öffentlichen Einrichtungen wie der Stadtbibliothek oder der Volkshochschule mit Zustimmung der LeiterInnen sammeln dürfen. Ferner sind Abstimmungsbroschüren vorgesehen, die über die Standpunkte zum jeweiligen Thema informieren.

Sind Quoren für Volksbegehren überhaupt gerechtfertigt, wenn beispielsweise für Landtagswahlen keine gelten?

Vor Jahren gab es schon einmal die Überlegung, die Zustimmungsquoren abzuschaffen. Danach hat sich der Staatsgerichtshof lange damit beschäftigt und letztendlich entschieden, dass es ein gewisses Maß an Beteiligung in der Bevölkerung geben muss. Es gibt hier also rechtliche Vorgaben, über die wir nicht hinwegkommen, selbst wenn wir das wollten. Ich sehe natürlich die Schwierigkeiten, die Quoren mit sich bringen. Durch sie wird die Volksgesetzgebung maßgeblich erschwert und die Anzahl der Volksbegehren, die es in ein Parlament schaffen, stark gesenkt. Ich verstehe diese Argumente. Andererseits muss man aber auch bedenken: Quoren garantieren, dass ein breites Interesse für ein Gesetz in der Bevölkerung besteht. Angesichts der rechtlichen Grundlage und der Abwägung der Argumente halte ich Quoren durchaus für akzeptabel.

Wenn die Wahlbeteilung wie in der Vergangenheit weiter sinkt, müsste man dann zur Legitimation nicht auch über Quoren bei Wahlen nachdenken?

In diesem Zusammenhang gibt es eine These von Wahlforschern, die gegen ein Quorum sprechen würde. Egal wie gering die Wahlbeteiligung ist, das Ergebnis bleibt immer noch repräsentativ für die Gesellschaft. Es ist also egal, ob 60 oder 40 Prozent wählen gehen, die Verteilung zwischen den verschiedenen politischen Richtungen bleibt am Ende ähnlich. Falls die Wahlbeteiligung allerdings zu weit in den Keller geht, könnte man sicherlich auch über eine Wahlpflicht nachdenken.

Erschweren Volksbegehren nicht die Arbeit von Parlamenten?

Es ist derzeit leider genau umgekehrt. Volksbegehren stören uns PolitikerInnen gegenwärtig überhaupt nicht, weil es durch die hohen Hürden nur ganz wenige Volksbegehren zustande gekommen sind. Dabei ist die Volksgesetzgebung eher eine Bereicherung für das Parlament. Auch wenn es in Zukunft durch die geplante Vereinfachung faktisch mehr werden könnten. Volksbegehren fördern den Dialog zwischen den InitiatorInnen der Volksgesetzgebung, also den BremerInnen, und dem Parlament. Daher wollen wir, dass mehr Volksbegehren zustande kommen.

Wie hoch ist der Stellenwert von Volksentscheiden überhaupt, wenn das Parlament diese rasch revidieren kann?

Man muss zunächst einmal davon ausgehen, dass Gesetze der Volksgesetzgebung und Gesetze des Parlaments gleichberechtigt sind. Ich denke, dass es nicht gut ist, wenn man für Gesetze der Volksgesetzgebung eine Ewigkeitsklausel einbauen würde. Im Parlament ist es vollkommen normal, wenn Gesetze angepasst werden. Das erleben wir insbesondere beim Wechsel von Legislaturperioden. Auch Gesetze des Parlaments werden durch das Parlament geändert. Man könnte dann natürlich fragen, ob Gesetze der Volksgesetzgebung wiederum nur durch Volksentscheide aufgehoben werden sollten. Das überzeugt mich allerdings auch nicht, weil Volksentscheide ja auch Gesetze des Parlaments verändern. Es muss bei allem nötigen Respekt möglich sein, Dinge, die der Eine beschließt, durch den Anderen wieder zu ändern. Das Parlament hat hierbei natürlich einen Vorteil, weil die Volksgesetzgebung langwieriger ist. Wir Grüne streben daher einen zeitlich begrenzten Änderungsschutz für Gesetze der Volksgesetzgebung an. Das wäre ein Mittel, mit dem man die Ungleichheit zwischen Volksgesetzgebung und Parlament mindern könnte.

Zusätzliche Information