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Die Bremer Agentur für Integration und Soziales (BAgIS) und das ArGe Jobcenter Bremerhaven müssen bis Ende 2010 neu aufgestellt werden. Denn das Bundesverfassungsgericht hat solche Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagentur und Kommune für verfassungswidrig erklärt, weil Aufgaben des Bundes und der Kommunen vermischt werden. Noch ist ungewiss, wie die künftige Organisationsform der BAgIS und des ArGe Jobcenters Bremerhaven aussieht. "Diese Frage betrifft deutschlandweit über sieben Millionen arbeitslose Menschen. Allein in Bremen und Bremerhaven sind davon knapp 100.000 Menschen betroffen. Wir setzen uns für eine Lösung ein, die sich an ihren Bedürfnissen orientiert", so Matthias Güldner, Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen, bei einem Fachgespräch der Fraktion mit Bremer Arbeitsmarkt-Fachleuten zur Zukunft der BAgIS.

Während die Stadt für Miete, Heizkosten oder auch Schuldnerberatung zuständig ist, fallen das Arbeitslosengeld II und die Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt in den Bereich der Bundesagentur für Arbeit. Die gemeinsam getragene BAgIS bündelt beides, damit langzeitarbeitslose Menschen passgenaue Unterstützung aus einer Hand erhalten können. Doch diese Mischverwaltung lassen die Karlsruher Richter nach gegenwärtiger Verfassungslage nicht mehr zu. Sie fordern eine klare Aufgabentrennung. Damit ist die Hilfe aus einer Hand schon wieder bedroht, die nach den Anlaufschwierigkeiten bei der Zusammenarbeit von Sozial- und Arbeitsamt jetzt weitgehend funktioniert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe diskutiert nun verschiedene Varianten, wie die Betreuung von Langzeitarbeitslosen neu organisiert werden kann. Die Vorschläge reichen von einer Grundgesetzänderung zur Absicherung des bisherigen Modells, wie es die Grünen befürworten, bis zum Kooperativen Jobcenter, das vom Bundesarbeitsministerium favorisiert wird.
Letzteres ist allerdings verfassungsrechtlich bedenklich, wie Professor Volker Wahrendorf bei der Podiumsdiskussion der grünen Fraktion erläuterte. Ein Kooperatives Jobcenter kann kein sozialer Versicherungsträger sein, so der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Essen und Verfasser einer Stellungnahme für die nordrhein-westfälische Landesregierung. Zwar könne der Bund eine Unterbehörde einrichten. Das setze aber voraus, dass ihm neue Aufgaben zuwachsen. Genau dies sei aber bei der Grundsicherung für Arbeitslose nicht der Fall. Kooperationsausschüssen von Arbeitsagentur und Kommune sei damit der Boden entzogen. "Wenn die Mischverwaltung nicht in die Verfassung aufgenommen wird, dann sind Hilfen aus einer Hand kaum möglich. Für die Bürger entstünde ein kaum überschaubares Konglomerat", befürchtet der Experte. Gründlichkeit vor Schnelligkeit mahnte deshalb Silvia Schön an. "Die Menschen brauchen Verlässlichkeit. Wir wollen eine Lösung, die verfassungsrechtlich einwandfrei haltbar ist und den Menschen Hilfen aus einer Hand ermöglicht", betont die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Fraktion.

Zwei strikt getrennte Behörden sind aus grüner Sicht angesichts der komplizierten Hartz-IV-Berechnung ein Szenario, bei dem die BürgerInnenfreundlichkeit auf der Strecke bleiben könnte: "Es darf nicht dazu kommen, dass die betroffenen Menschen zwei unterschiedliche Bescheide von der Kommune und der Arbeitsagentur erhalten. Die BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass sie eine einheitliche Entscheidung erhalten. Die Betroffenen müssen außerdem bei der Leistungserbringung einen und nicht zwei Ansprechpartner haben, sonst schleichen sich Fehler ein", erklärt Horst Frehe, sozialpolitischer Sprecher der grünen Fraktion.
Vor diesem Hintergrund setzen sich die Grünen dafür ein, dass die Hilfen für Hartz-IV-Beziehende auch künftig aus einer Hand erfolgen. Ebenso müsse das bundesweit einheitliche Leistungsrecht erhalten bleiben. "Es darf keinen Unterschied machen, ob ein arbeitsloser Mensch in einer armen oder reichen Kommune lebt. Deswegen ist es uns wichtig, dass die gegenwärtige Finanzverantwortung des Bundes beibehalten bleibt. Das heißt auch, dass wir eine Rekommunalisierung für Bremen und Bremerhaven ablehnen", bekräftigt Silvia Schön. Allerdings sollen die Spielräume der Kommunen und Arbeitsagenturen gestärkt werden, die Arbeitsmarktpolitik vor Ort aktiv zu gestalten. "Andernfalls macht die Bundesagentur für Arbeit womöglich zentrale Vorgaben, die weder die individuellen Erfordernisse noch die besonderen Umstände des regionalen Arbeitsmarktes berücksichtigen", erläutert die Arbeitsmarkt-Expertin der grünen Fraktion.