Springe direkt zu: Contentbereich, Hauptnavigation, Suche
Sie sind hier:
Die Basis der lokalen Demokratie in Bremen sind die Beiräte. Sie spielen eine entscheidende Rolle in dem Prozess, vernünftige und umsetzbare Entscheidungen für die Entwicklung der Stadtteile zu treffen. Denn sie kennen die Sorgen und Wünsche der Menschen vor Ort. Für uns Grüne ist es deshalb seit Jahren erklärtes Ziel, die Mitsprache- und Entscheidungsrechte der Beiräte zu erweitern. Dazu gehört auch, mehr Haushaltsmittel in ihre Verfügungsgewalt zu stellen. Mit grüner Regierungsbeteiligung wurden und werden die Stadtteilparlamente gestärkt, um unsere Politik noch bürgernäher zu machen.
Gleich zu Beginn der Legislaturperiode haben wir klargestellt, dass die Ortsamtsleitung nur im Einverständnis mit dem betroffenen Beirat bestellt werden kann. Zum Zweiten haben wir die Mittel für die Stadtteilparlamente um 33 Prozent aufgestockt. Um den hohen Stellenwert und die fachübergreifende Bedeutung der Beiräte zu unterstreichen, haben wir zum Dritten die Zuständigkeit für Beiräte, Bürgerbeteiligung und Ortsämter auf die Senatskanzlei übertragen. Außerdem wurde ein ständiger Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten eingerichtet. Vor allem aber haben wir ein neues Beirätegesetz auf den Weg gebracht, das die Entscheidungs- und Mitspracherechte der Stadtteilparlamente ausweitet.
In verschiedenen Senatsressorts werden sogenannte Stadtteilbudgets geschaffen. Diese Mittel dürfen vom Ressort nur dann ausgegeben werden, wenn die Beiräte damit einverstanden sind. Stellungnahmen der Beiräte sind zukünftig auch bei Fragen der Schul- und Kita-Entwicklung gefragt, aber auch bei Konzepten für Freiflächen zu gastronomischen Zwecken und bei allen Anträgen an die Stiftung Wohnliche Stadt. Die Stadtteilparlamente erhalten zudem ein verbrieftes Akteneinsichts- und ein Informationsrecht gegenüber Fachressorts, Behörden und städtischen Gesellschaften; dabei sind diese Rechte erstmals als Minderheitenrechte ausgestaltet. Nicht zuletzt sollen die Beiräte bei Konflikten mit dem Senat ein Rederecht in der Stadtbürgerschaft erhalten.
Wir Grüne sprechen uns außerdem dafür aus, die Impulsmittel in die Verantwortung der Beiräte zu übertragen. Beim Schlüssel für die Verteilung auf die Beiräte sollen vorwiegend soziale Kriterien berücksichtigt werden. Die Impulsmittel, mit denen bisher vor allem Maßnahmen zur Kinder- und Jugendförderung unterstützt werden, könnten dann zusammen mit den Globalmitteln einen Stadtteiletat bilden. Ein bestimmter Anteil, beispielsweise zwei Drittel dieses Stadtteiletats müsste dann künftig für Kinder- und Jugendprojekte bewilligt werden. Der Vorteil: Die Beiräte kennen die Gegebenheiten im Stadtteil oft besser als die Zentralverwaltung und können viel zeitnäher und einzelfallbezogener über die Anträge entscheiden. So kann auch besser sichergestellt werden, dass alle Mittel bis zum Ende des Jahres zweckentsprechend ausgegeben werden.
