

Die rot-grüne Koalition in Bremen hat sich im Koalitionsvertrag unter dem Punkt „Beiräte stärken“ u.a. darauf verständigt, dass Ressorts und Beiräte eine kontinuierliche Zusammenarbeit in Form jährlicher „Planungskonferenzen“ sicherstellen sollen. Ziel soll es sein, die Beiräte besser und früher in die Ressortplanungen einzubinden, Ressortplanungen besser aufeinander abzustimmen und den Beiräten mehr Einflussmöglichkeiten in einem frühen Planungsstadium zu geben.
Die grüne Fraktion hat schon frühzeitig begonnen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen und hat deshalb bereits im August 2008 einen Workshop veranstaltet. Hier wurde erörtert, welche Erwartungshaltung die Aktiven an die Gestaltung von Planungskonferenzen haben, welche Themenbereiche möglicherweise in dieser Form zwischen Ressorts und der Stadtteilpolitik abgestimmt werden können und sollen, wer an diesen Konferenzen teilnehmen soll und welche Entscheidungskompetenz dieses Gremium haben kann.
Kurzprotokoll
Workshop Planungskonferenzen am 27.8.08 von 16 Uhr bis 19.00 Uhr im Gästehaus der Universität auf dem Teerhof
Auf dem Podium:
• Reiner Kammeyer, Leiter des Referats für „Angelegenheiten der Beiräte und Ortsämter“ in der Senatskanzlei
• Franziska Lehmann, Büro pro loco, Stadt- und Regionalplanung
• Ingo Mose, Professor an der Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften, AG Regionalwissenschaften, außerdem: Mit-glied des Beirat Neustadt
• Dirk Schmidtmann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, zuständig für die Beirätepolitik
• Moderator Hermann Kuhn, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft
Verlauf:
Nach der Einführung durch Dirk Schmidtmann - er zitiert u.a. den Begriff Planungskonferenzen aus dem Entwurf des neuen Beirätegesetzes und liest hieraus vor allem das Versprechen zu mehr Beteiligung und zu mehr Transparenz – folgt das Grußwort durch Reiner Kammeyer. Er berichtet aus der Geschichte der Beiräte, über den immerwährenden Kampf um mehr Rechte. Der jetzt vorliegende Entwurf eines neuen Beirätegesetzes enthalte viele neue Instrumente zur Stärkung der Beiräte – allerdings seien diese nicht im Einzelnen ausgeführt, insofern handele es sich vor allem um ein „Ermöglichungsgesetz“. Die Planungskonferenz sei eines dieser neuen Instrumente, die nun von den Beiräten mit Leben gefüllt werden könnten und sollten.
Referat Ingo Mose: Was sind Planungskonferenzen, was könnten sie als Form der Bürgerbeteiligung leisten?
Er stellt dar, welche Formen von Bürgerbeteiligung es heute schon gibt, welche Vor- und Nachteile sie bergen und welche Voraussetzungen unbedingt geklärt sein müssen, bevor eine gewinnbringende und lohnende Bürgerbeteiligung stattfinden kann. Der gesamte Text des Vortrages findet sich hier.
Anschließend stellt der Moderator ein Modell einer PK vor: an einem Wochenende treffen sich Beirat, Institutionen/Vereine/Gruppen/Einzelpersonen aus dem Stadtteil mit den Ressorts; die Behörden stellen vor, was sie im folgenden Jahr vorhaben incl. laufender Programme, wo kann wer Geld beantragen etc. Am Ende wird das weitere Verfahren verabredet.
Diskussion:
Schwierig sei es immer, wenn die unterschiedlichsten Interessenlagen aufeinandertreffen, bei den PK seien jeweils Innen-(Verwaltung) und Außensicht (Beiräte und Bevölkerung) aufeinander abzustimmen.
Im Städtevergleich laufe Bürgerbeteiligung im Land Bremen bisher nicht besonders gut; die große Koalition habe gemauert, jetzt würden neue Chancen geboten. Eine PK als reiner Erfahrungsaustausch reiche allerdings nicht, denn Entwicklungsprozesse und Abläufe verlaufen hochkomplex. Deshalb sei ein systematisches Abarbeiten der neuen Instrumente im Beiratsgesetz notwendig, an der Umsetzung werde der Erfolg der Koalition gemessen.
Viele Teilnehmende setzen auf diese Hoffnung - offene Diskussionsprozesse in der Stadt und den Stadtteilen für alle Politikbereiche seien wünschenswert.
Ingo Mose beantwortet Nachfragen dazu, ob es schon Erfahrungen mit Planungskonferenz gäbe, ob ein einfaches Gestalten der Prozesse möglich sei, ob es bereits Planungskonferenzen innerhalb der Verwaltungen gebe: der ursprüngliche Geltungsbereich der Planungskonferenzen liege bei den Bereichen Bau, Umwelt und Verkehr, sicherlich sinnvoll sei er aber auch für die anderen Felder (Bildung, Soziales, etc.). Klärung über räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich sein unabdingbar, daher: Notwendigkeit der Definitionen! Alle Bausteine, die er in seinem Vortrag genannt habe, seien wichtig, es gäbe nicht „die“ 3 wichtigsten, zu deren Gunsten die anderen vernachlässigt werden könnten - dem hohen Anspruchsniveau müssen sich die Beiräte stellen. Antwort Franziska Lehmann: bereits bestehende PK: 1. Als kontinuierliche Gruppe z.B. gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg. 2. Auch zu konkretem Anlass, z.B. 2-3 Tagungen.
Hermann Kuhn: zitiert ergänzend den Artikel zur Jahresplanung aus dem Beirätegesetzentwurf („§ 7 ….1. die Organisation von Planungskonferenzen, auf denen die zuständigen Stellen ihre Jahresplanung für den Stadtteil rechtzeitig vorstellen.“
Aus dem Beirat Huchting wird berichtet, dass dieser 2006 ein eigenes Stadtteilentwicklungskonzept erstellen wollte: „Wie soll Huchting in 20 Jahren aussehen?“ Begleitung durch Universität, Stadtplanung und GBI. Umsetzung des Projektes scheiterte dann an fiskalischen Grenzen (Beirat meinte, das vorhandene Geld reiche nur für ca.4 und nicht für die geplanten 20 Jahre).
Bremenspezifisch sei, dass die Fachressorts überwiegend jeweils nur innerhalb ihres Ressorts Abstimmungen vornähmen, viel zu selten werde überprüft oder vernetzt mit dem, was andere Ressorts planen oder durchführen.
Jedes Ressort müsse überlegen: Was könnte ich einem Stadtteil mitteilen am Anfang des Jahres (Gesamtüberblick)? Anschließen an die Planungskonferenzen müssten sich Überlegungen des Beirates, wie eine themenbezogene Verdichtung vorgenommen werden könne; anschließend könne es dann Einzel-Veranstaltungen zu begrenzten Themenkreisen geben. In der Vahr habe die Gewoba 3 Tage lang eine Stadtteilkonferenz veranstaltet, eine Annäherung an Behörden und BewohnerInnen sei das Ergebnis gewesen.
Es wird nach Geld gefragt, z.B. für eine externe Moderation, und ob nicht auch eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie BAgIS oder BA möglich sei, hier könnten auch gemeinsame Aktionen geplant werden.
Zum vom Moderator vorgeschlagenen Modell einer PK wird aus dem Ortsamt Osterholz zu bedenken gegeben, dass eine sehr hohe Anzahl von Interessierten eine PK sehr schwierig machen könne (Beispiel Kuhkamp/Osterholzer Feldmark, da wollten 200 Menschen mitmachen) – allein im Stadtteil Osterholz gäbe es ca. 80 Vereine. Außerdem müsse das Problem gelöst werden, wie MigrantInnen und andere Gruppen beteiligt werden können, die sich sonst nicht in solche Prozesse einbringen - evtl. über Vereine?
Fragen danach, welche Voraussetzungen für die Veranstaltung von Planungskonferenzen geschaffen werden müssen, und wie mit den Ergebnissen der Planungskonferenzen umgegangen werden soll?
Hermann Kuhn sieht einen besonderen Reiz von PK auch darin, dass die Ressorts hier die Wirkung ihrer Arbeit hautnah erfahren, z.B. Einfluss des Ausbaus neuen Ganztagsschulen auf die Arbeit der Horte und Jugendfreizeitheime.
Durch PK werde für alle Beteiligten, insbesondere aber auch für die Ressorts, die Frage des Selbstverständnisses aller Beteiligten gestellt, wie sie mit der Frage der Mitbestimmung und der Beteiligung umgehen.
Verfahren mit Bürgerbeteiligung dauern länger, die Ergebnisse sind aber in der Regel besser. Neben negativen Erfahrungen mit der Beirätebeteiligung (Beispiel: Suche von Standorten für Asylbewerberheime) gäbe es auch sehr gute Beteiligungsverfahren in Bremen, z.B. bei der Vergabe der WiN-Mittel. Die Verwaltung erkennt das an, obwohl hiermit auch ein Verlust eines Teils ihrer Gestaltungs“macht“ einhergeht. Das gilt aber ebenso für Beiräte. Einigkeit besteht darüber, dass es besser sei Macht abzugeben als Veto-Rechte einzuräumen.
Verwaltung sei durchaus lernfähig, Beispiel Quartiersbildungszentrum: hier seien mehrere Ressorts beteiligt, ein schwieriger Prozess, der sich in Huchting 2,5 Jahre hingezogen habe, jetzt habe man aber auch ein gutes Ergebnis, das als best practice sicher auch Vorbildcharakter habe
Franziska Lehmann referiert über durchgeführte Beteiligungsverfahren:
Notwendige Fragestellungen zur Vorbereitung einer Planungskonferenz. Der vollständige Text findet sich hier.
Diskussion:
Möglichst schnell anfangen mit PK und Erfahrungen sammeln, die die nächsten Beiräte nutzen können. Aufgrund prekärer Personalsituation in den Ortsämtern könnte auch die Senatskanzlei für zuständig erachtet werden, PK zu organisieren.
Die im Vortrag aufgeworfenen Fragen sind bedenkenswert. Praktisch nicht durchführbar wird es sein, für alle 22 Beiräte gleichzeitig mit PK zu beginnen, besser exemplarisch. Themenbezogen sind die Fachleute für Beiräte ansprechbar (Erfahrungen).
Auch bei der Jugendbeteiligung hätten die Beiräte gleichzeitig völlig unterschiedliche Wege beschritten - ähnlich könne es auch bei den PK gehen.
Franziska Lehmann erklärt, dass die von ihr aufgeworfenen Fragen niemanden entmutigen sollten. Besser sei es, einfach anzufangen, aus Fehlern zu lernen und diese Erfahrung auch an andere weiterzugeben. Eine mögliche Form sei auch, wenn 2 Beiräte gemeinsam eine PK zu einem Bereich veranstalten, der sie beide angeht, und dazu die (beispielsweise) 3 betroffenen Ressorts einlädt.
Ingo Mose unterstützt dieses Plädoyer für Vielfalt. Wichtig sei eine Testphase mit systematischer Begleitung und Auswertung – das schaffe eine breitere Basis für weitere PK. Wichtig sei auch die Bereitschaft bei den Aktiven (Beiräten und Ortsamt) zu überprüfen: was kann man an parallelen Strukturen aufgeben, was ist jetzt nicht mehr notwendig?
Hermann Kuhn fordert besonders ausgestaltete Testläufe.
Forderung nach einem Team in der SK, das die Ortsämter und Beiräte begleitet, gerade auch bei beiratsübergreifenden, regionalen PK.
Möglicherweise zieht das auch eine Rationalisierung der Verwaltung nach sich, z.B. Thema Jugendgewalt: im Konzept stehe nichts zu Beiräten und für die Stadtteilebene, das könne eigentlich nicht sein.
Möglich wäre auch, eine Art „Maske“ zu entwickeln, die die Grundvoraussetzungen und den Rahmen klarstellen. Dann sollte von einem Beirat ein Antrag an den parlamentarischen Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Beiratsangelegenheiten gestellt werden, dass sie eine beispielhafte PK organisieren wollen und dafür (finanzielle, personelle, …?) Unterstützung brau-chen.
Am besten würden unterschiedliche Modelle erprobt und begleitet, z.B. beiräteübergreifend, oder nur mit ausgewählten Ressorts, oder nur zu bestimmten Fragen. Eine neutrale Begleitung von Modell-PK sei unbedingt nötig. Die Bürgerschaft oder die Ressorts Finanzen oder SK sollten diese Prozesse organisieren, nicht die Fachressorts. Außerdem sollten Organisation und Auswertung voneinander getrennt werden.
Fazit Hermann Kuhn:
• Herzlicher Dank für die Referate und an alle Teilnehmenden für die Diskussion, die mehr Klarheit geschaffen hat
• Viele sehen in der Beteiligung ein bedeutsames politisches Projekt
• Die Stellung des § 7 im Beirätegesetzentwurf Zw. §6 (Informationsrechte) und §10 (Entscheidungsrechte) verdeutlicht den Stellenwert der PK
• Modellcharakter
• Zum Ausprobieren müssen die Beiräte nicht warten, bis das Gesetz in Kraft tritt - wir können an einigen Stellen beginnen, Vorschläge dazu müssen aus den Beiräten kommen
Professionelle Begleitung muss organisiert werden: BBÜ oder Zentralres-sorts (SK oder Finanzen). Die Ideen von Hermann Kuhn finden sich hier.