Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft

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Behinderte Menschen

Für Menschen mit Behinderungen wollen die Grünen - wie für alle anderen Menschen auch - die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft erreichen. Die selbstbestimmte Teilhabe setzt die volle Einbeziehung und den Ausgleich von Nachteilen voraus. Neben der Beseitigung von Barrieren und Diskriminierungen wollen wir, dass jede und jeder die Hilfen erhält, die sie oder er benötigt. Wir wollen Menschen mit Behinderungen weitere individuelle Wahlmöglichkeiten eröffnen.

Kind mit Down-Symdrom [Quelle: ©iStockphoto.com/alvar] Mit grüner Regierungsbeteiligung vollzieht Bremen den Schritt von der Integration zur Inklusion. Behinderte Kinder erhalten die Frühförderung in allen Kitas, in denen das möglich ist. Die Hilfe kommt zum Kind und nicht umgekehrt. Heilpädagogische und medizinisch-rehabilitative Maßnahmen werden in den Kindergartenalltag eingebunden. Alle Kinderkrippen, Kindergärten und Horte sind inklusiv organisiert, d.h. sie halten die Förderung vor, die ein behindertes Kind benötigt, und organisieren diese Förderung im ganz normalen Kindergartenalltag.

Bildung spielt eine Schlüsselrolle für die Chancen eines jeden Menschen. Dem Bildungssystem kommt daher eine wichtige Rolle zu, um die persönliche Entwicklung und soziale Einbindung von Kindern mit Behinderungen sicherzustellen. Der gemeinsame Unterricht wird zur Regel. Die Inklusion ist jetzt im Schulgesetz festgeschrieben und wird schrittweise umgesetzt. Damit übernimmt Bremen bundesweit eine Vorreiterrolle. Das Umfeld und die Arbeit in einer Schule können und müssen so umgestaltet werden, dass kein Kind mehr ausgesondert wird. Die Förderzentren werden nach und nach aufgelöst. An den allgemeinen Schulen werden Zentren für unterstützende Pädagogik eingerichtet, die die Förderung an den allgemeinen Schulen organisieren. Gleichzeitig sind sie der Ort, an dem sich behinderte SchülerInnen mit vergleichbarer Beeinträchtigung treffen und Erfahrungen untereinander austauschen können. Sonderpädagogische Förderung und Schulassistenz sind als Rechtsanspruch geregelt und stehen allen behinderten SchülerInnen in dem benötigten Umfang zur Verfügung. Das alltägliche Miteinander von Kindern mit und ohne Behinderungen führt zu mehr Verständnis für einander und macht die Anerkennung als Gleichberechtigte zum Regelfall. Die Kinder lernen: Es ist normal, verschieden zu sein.

Wir wollen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen in Kooperation mit dem Landesbehindertenbeauftragten, dem Behindertenparlament, den Initiativen der Betroffenen und den Leistungserbringenden entwickeln. Die UN-Konvention fordert die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen ein. Alle Gesetze müssen darauf hin überprüft werden, ob sie die Vorgaben der Konvention erfüllen.

Mobil sein zu können, ist ein Grundbedürfnis. Daher setzen wir Grünen uns dafür ein, dass alle öffentlichen Verkehrsmittel (Busse und Straßenbahnen), aber auch das S-Bahn-System vollständig barrierefrei werden.

Im Alltag stoßen behinderte Menschen immer wieder auf Barrieren. Mit der neuen Landesbauordnung wollen wir dafür sorgen, dass bauliche Barrieren künftig vermieden werden. Dadurch sollen mehr Wohnungen für Menschen im Rollstuhl geschaffen, neue Gaststätten zugänglich gemacht und Hotels zu mehr barrierefreien Zimmern verpflichtet werden. Um die Umsetzung zu verbessern, haben wir für Behindertenverbände ein Verbandsklagerecht in allen Fragen der Barrierefreiheit in der Landesbauordnung geschaffen. Damit sich alle Menschen möglichst selbstständig auch im öffentlichen Raum bewegen können, gibt es in Bremen nun erstmals Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Die hier festgelegten Standards berücksichtigen die Bedarfe von Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und müssen bei wesentlicher Umgestaltung und beim Neubau  im öffentlichen Verkehrsraum, aber auch bei öffentlichen Spiel- und Sportstätten eingehalten werden.

Der Übergang von der Schule in den Beruf oder von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt fällt vielen behinderten Menschen schwer. Dazu haben wir drei Projekte durchgesetzt, die dieses unterstützen sollen: Mit dem Projekt „Budget für Arbeit“ werden Sozialleistungen für Werkstattbeschäftigte so gebündelt und ergänzt, dass sie trotz ihrer erheblichen Leistungsminderung eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausüben können; mit der „Unterstützten Beschäftigung“ wollen wir behinderten SchulabgängerInnen, die nicht ausbildungsfähig sind, den direkten Weg zu einer Beschäftigung und einem Training am Arbeitsplatz eröffnen; mit dem Projekt „Job-Budget“ wird die berufliche Vorbereitung, die Arbeitsplatzsuche und die Unterstützung am Arbeitsplatz für Menschen aus der Werkstatt für behinderte Menschen organisiert. Mit diesen drei Projekten wollen wir die Arbeitsmarktchancen von Menschen mit schweren Beeinträchtigungen deutlich verbessern. Gleichzeitig wird mit einem Förderprogramm die Einstellung behinderter Menschen in den öffentlichen Dienst gefördert.

Mit der Verbesserung der Finanzierung der Beratungsstellen für behinderte Menschen soll die Wahrnehmung ihrer Interessen - insbesondere bei der Umsetzung des „Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ der Vereinten Nationen – gefördert werden. Mit einer besseren personellen Ausstattung wird der Landesbehindertenbeauftragte in seiner Arbeit unterstützt.

 

Zusätzliche Information

Dirk Schmidtmann

Ihr Abgeordneter

Parlamentsreferentin